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Teilnahmebedingungen

AUTOHAUS B13 - UNSER MONATLICHES GEWINNSPIEL

 
Informationen und Teilnahmebedingungen

So funktionierts:
1) Du folgst uns dauerhaft auf Instagram (autohaus.b13)
2) Sobald du in unseren Stories den Follow-Us Reminder siehst, like als unser Follower diese Story & du bist automatisch im Lostopf
3) Wir losen immer in der letzten Woche eines jeden Monats einen Gewinner aus unseren Followern & den Story-Likes aus
4) Wir werden den Gewinner jeden Monat nach der Auslosung per Direktnachricht auf Instagram über den Gewinn informieren
5) Du holst dir deinen Tankgutschein innerhalb von 10 Werktagen (ab Gewinnbenachrichtigung) bei uns im Autohaus ab: Münchener Str. 29, 85123 Karlskron

*Teilnahme am Gewinnspiel ab 18 Jahren, eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Gewinn verfällt bei Nicht-Abholung nach 10 Werktagen ab Gewinnbenachrichtung. Der Gewinn muss persönlich abgeholt werden.
Instagram steht in keinem Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel.
Vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Autohaus B13 Mitarbeiter*innen und deren Familienangehörige.


Unser monatlicher Follow-Us-Reminder:

Kunden über uns:

 Tolle Mitarbeiter, sind immer nett und lächeln. Es gibt einen netten Wartebereich. Und der Kaffee ist sehr zu empfehlen. Kurze Wartezeit und die Termine werden auch eingehalten ... 

Frau Claudia K.

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ŠKODA Partner Autohaus an der B13

    Standorte

Autohaus an der B13 GmbH & Co. KG
Münchener Straße 29
85123 Karlskron / Brautlach

Verkauf: heute bis 18:00 Uhr geöffnet

+49 8450 9270-0

Service: heute bis 18:00 Uhr geöffnet

+49 8450 9270-0
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).