E-Auto fahren & Geld verdienen

Jetzt THG Quote nutzen

 
Auch im Jahr 2023 können Sie mit Ihrem E-Auto auch Geld verdienen - Dank der THG-Quote. Die Treibhausgashandelsquote (THG-Quote) soll zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen. Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Schafft das Unternehmen die Quoten nicht, müsste es Strafen zahlen: Mit dem Kauf von eingesparten CO₂-Emissionen kann dies umgangen werden. Seit Beginn diesen Jahres können das auch Sie als Privatperson nutzen und sich Ihre 275,00 € Prämie holen.

Welche Voraussetzungen müssen Ihrerseits erfüllt werden?
1. Sie besitzen ein Elektroauto (Plug-in-Hybrid Fahrzeuge sind von der THG-Prämie ausgenommen).
2. Die Fahrzeugpapiere des Fahrzeugs liegen Ihnen vor und es ist auf Sie oder Ihre Firma zugelassen.
3. Sie legen ein Profil bei unserem Partner-Anbieter geld-fuer-eauto.de an und laden eine Kopie des Fahrzeugscheins hoch.

HIER 275,- BONUS SICHERN
 
Online Terminvereinbarung

Kunden über uns:

 Tolle Mitarbeiter, sind immer nett und lächeln. Es gibt einen netten Wartebereich. Und der Kaffee ist sehr zu empfehlen. Kurze Wartezeit und die Termine werden auch eingehalten ... 

Frau Claudia K.

 Weitere Kundenstimmen lesen

  Social Media

              

 

ŠKODA Partner Autohaus an der B13

    Standorte

Autohaus an der B13 GmbH & Co. KG
Münchener Straße 29
85123 Karlskron / Brautlach

Verkauf: heute ab 09:00 Uhr geöffnet

+49 8450 9270-0

Service: heute ab 09:00 Uhr geöffnet

+49 8450 9270-0
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 UVP bedeutet: Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (Neupreis).